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Die Institution der Staatsangehörigkeit bildet die Grundlage eines Schutz- und Pflichtenverhältnisses zwischen einem politischen Gemeinwesen und seinen Bürgern. Historisch geht sie mit der Entstehung des verfassungsrechtlichen Nationalstaats einher. Gegenüber dem Modell des ethnisch grundierten Nationalstaats insbesondere der krisengeschüttelten postimperialen Zwischenkriegszeit erwies sich die Zugehörigkeit zum Judentum zunehmend als Ausschlusskriterium. Die antijüdischen Maßnahmen der Nationalsozialisten offenbarten die Schutzlosigkeit von Personen ohne Staatsangehörigkeit.
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