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Carsten L. Wilke
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(3,780 words)

Nach dem Verlust von Tempel und Staatlichkeit hat der Aufstieg einer rechtskundigen Bildungsschicht, der Rabbinen, in der Spätantike eine eigene Form innerjüdischer Autorität hervorgebracht. Ein reguläres Amt (Rabbinat), das von einem offiziell ernannten Rabbiner mit ritual- und zivilrechtlichen Entscheidungskompetenzen ausgeübt wurde, bildete sich gleichwohl erst seit dem Mittelalter heraus. In der Moderne verlagerte sich der Tätigkeitsbereich des Gemeinderabbiners auf kultische, repräsentative und pädagogische Aufgaben. Verbindendes Merkmal zwischen antiker Gelehrtenwürde und (nach-)mittelalterlichem Rabbinat ist die Legitimation des Trägers durch Sachkompetenz im biblisch-talmudischen Schrifttum. Die beiden komplementären Voraussetzungen rabbinischer Tätigkeit, nämlich die offizielle Autorisierung durch einen rabbinischen Lehrer und die Anstellung durch die Gemeinde, sind stets klar unterschieden worden.

Enzyklopädie jüdischer Geschichte und Kultur

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