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Im christlich geprägten Europa der Vormoderne waren Privilegien die zentrale Grundlage der Rechtsstellung der Juden. Das durch einen Herrscher verliehene Privileg bedeutete im Hinblick auf Juden nicht notwendigerweise eine Bevorzugung. Für gewöhnlich gewährte es einen zeitlich, sachlich und räumlich begrenzten Schutz sowie bestimmte Rechte gegen festgelegte Leistungsverpflichtungen. Seit dem späten Mittelalter existierten auch von vorneherein zum Nachteil der Juden angelegte Privilegien, häufig eingebunden in »Policey«- und Judenordnungen. Mit dem Ende des Alten Reichs und der Emanzipation der Juden endete die Zeit ihrer im Privileg verkörperten Sonderstellung.
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