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Mit dem in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aufkommenden Konzept der Minderheitenrechte verband sich die Vorstellung, sprachlichen und kulturellen, ethnischen oder nationalen Kollektiven innerhalb größerer Gemeinwesen ein bestimmtes Maß an Eigenständigkeit zu sichern, um sie vor Diskriminierung und beständiger Majorisierung zu schützen. In der jüdischen Geschichte bezog sich dieses Anliegen vor allem auf einzelne Regionen des Habsburgerreichs und das Russische Reich sowie nach dem Ersten Weltkrieg auf die neuen, wiedererrichteten oder vergrößerten Staaten Mittel-, Ostmittel- und Südosteuropas. Ihren Höhepunkt erlebten die Minderheitenrechte während und nach der Pariser Friedenskonferenz im Jahr 1919, als entsprechende Bestimmungen in den Verfassungen einer Reihe osteuropäischer Staaten verankert wurden. Seit Ende des Zweiten Weltkriegs sind sie aus dem jüdischen öffentlichen Diskurs praktisch verschwunden.
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