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Die aus Magdeburg stammende städtische Rechtsordnung des 12. Jahrhunderts dehnte sich in Mittelalter und früher Neuzeit weit in das östliche Europa aus. Eine mit dem Magdeburger Recht bewidmete Stadt schied aus dem zuvor gültigen Landrecht aus und erhielt eine eigene Stadtverfassung. Je nach Geltung dieser Rechtsordnung auch für Juden wirkte sie sich auf ihre städtische Inklusion oder Exklusion aus. Darüber hinaus war sie von Bedeutung für das Maß jüdischer Autonomie. Mit den Teilungen Polen-Litauens kam die Geltung des Magdeburger Rechts Ende des 18. Jahrhunderts an ihr Ende.
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