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Abkommen, das in den Sommermonaten 1933 zwischen der Jewish Agency, der Zionistischen Vereinigung für Deutschland und dem Reichswirtschaftsministerium ausgehandelt wurde. Das Abkommen erleichterte deutschen Juden die Ausreise nach Palästina, indem es ihnen ermöglichte, Teile ihres Vermögens zu transferieren. Das Vermögen war auf ein Treuhandkonto einzuzahlen, um in Form deutscher Waren nach Palästina exportiert und dort in lokaler Währung wieder an die Emigranten ausgezahlt zu werden. Von Anfang an stieß das sogenannte Transfer-Abkommen in der jüdischen Öffentlichkeit auf heftige Ablehnung. Es war Ausdruck eines schwerwiegenden Dilemmas, dem die Führung des Jischuw während der gesamten Zeit der Bedrohung durch den Nationalsozialismus ausgesetzt war.
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