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Der Begriff Genozid wurde 1944 von dem polnisch-jüdischen Juristen Raphael Lemkin (1900–1959) geprägt, um die von den Achsenmächten im Zweiten Weltkrieg vornehmlich an den Zivilbevölkerungen der besetzen Länder verübten Verbrechen zu charakterisieren. Maßgeblich auf sein Betreiben verabschiedeten die Vereinten Nationen im Dezember 1948 die Genozid-Konvention. Lemkin war bereits in der Zwischenkriegszeit dafür eingetreten, zu einer internationalen Verrechtlichung und Ahndung des Völkermords als Tatbestand zu gelangen und dem Primat nationalstaatlicher Souveränität im Völkerstrafrecht Grenzen zu setzen.
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