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Der im Gefolge der Aufklärung geprägte Kampfbegriff »Emanzipation« bezeichnet im engeren Sinn die »Befreiung« der europäischen Juden aus ihrem vormodernen autonomen Fremdenstatus durch politisch-rechtliche Gleichstellung mit den übrigen Staatsbürgern. Darüber hinaus wird der Begriff auch auf die damit einhergehenden sozialen und kulturellen Anpassungsprozesse (Assimilation) angewendet. Die rechtliche Emanzipation vollzog sich in Frankreich und den Vereinigten Staaten 1791 als revolutionärer Akt, in Mitteleuropa und Italien als ein über neunzig Jahre (1781–1871) andauernder Prozess; im östlichen Europa blieb sie bis 1917 unabgeschlossen. Eine zeitgenössische jüdische Ideologie versah die Emanzipation mit Anklängen an den biblischen Exodus- und Messiasmythos, ja erhob sie geradezu zu einem Leitmotiv der Diasporageschichte. Reserven gegen das der Emanzipation zugrunde liegende abstrakt-individualisierte Staatsbürgerschaftsmodell wurden unter dem Eindruck des Antisemitismus in breiteren Kreisen geteilt. Problematisch am Emanzipationsbegriff sind sein metaphorischer und wertender Charakter und seine Widersprüchlichkeit zwischen rechtlichen und kulturellen, individuellen und kollektiven Bezügen.
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