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Wörtlich übersetzt bedeutet die aramäische Formulierung dina de-malkhuta dina »das Gesetz des Königreichs ist [geltendes] Recht«. Dieser rabbinische Rechtsgrundsatz regelt die Anerkennung anderen Rechts innerhalb des jüdischen Religionsrechts, der Halacha. Das fremde Recht nimmt dabei die Gestalt eines externen, mächtigeren Systems an, sei es ein theoretisch gedachtes jüdisches Königtum oder ein nichtjüdischer Staat. Im Zuge sich verändernder Herrschafts- und Rechtskonzepte bedurfte es einer unablässigen Neudefinition der eigenen Interpretationen dieses Begriffs, um die kulturellen und institutionellen rabbinischen Vertretungsansprüche in Einklang mit den jeweils entscheidenden externen Rechtssystemen zu bringen. In der Moderne diente insbesondere die Ausweitung dieses Prinzips dazu, das Verhältnis zwischen religiöser Tradition und modernem Staatswesen, zwischen der jüdischen Gemeinschaft und dem Staat grundlegend neu zu bestimmen.
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