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Der Begriff dhimmah (arab.; Schutz) wurde zur Bezeichnung des theologischen, juristischen und gesellschaftlichen Status verwendet, den der Islam den Angehörigen anderer Offenbarungsreligionen wie Juden oder Christen in seinem Herrschaftsgebiet zugestand und der ihnen Schutz und Autonomie garantierte. Das Konzept von dhimmah lässt sich auf die islamische Theologie (Kalām) zurückführen, die den Islam in einem Kontinuum prophetischer Offenbarung mit den älteren monotheistischen Religionen sieht und ihnen daher eine wenn auch untergeordnete Stellung einräumt. Politisch-rechtlich nahm das dhimmah-Konzept im Pakt von ‘Umar die Gestalt eines Rechtskatalogs an. In der Neuzeit wurde unter westlichem Einfluss die dhimmah in ein modernes Verständnis vom Status nichtmuslimischer Bevölkerungsgruppen überführt.
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