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Bereits im Mittelalter war die Bezeichnung Zeremonialgesetz in meist pejorativem Sinne für das jüdische Religionsgesetz und die jüdische Ritualpraxis gebräuchlich; christlichen Theoretikern diente sie dazu, die aus ihrer Sicht theologische Rückständigkeit des Judentums zu markieren. In der frühen Neuzeit verstärkte sich diese Deutung durch den Antizeremonialismus der Reformation, während jüdische Gelehrte die Grundlagen ihrer Religion verteidigten. Mit der Aufklärung und dem Gebrauch des Begriffs Zeremonialgesetz in deutscher Sprache durch Moses Mendelssohn ging der Terminus im 19. Jahrhundert in die innerjüdischen Debatten um ein zeitgemäßes Judentum ein, in denen die Reichweite der Halacha und der jüdischen Ritualpraxis ein zentrales Thema bildete. Ein Echo dieser Diskussionen findet sich im amerikanischen Reformjudentum.
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