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Unter jüdischer Autonomie wird die Selbstverwaltung jüdischer Gemeinschaften innerhalb ihrer nichtjüdischen Umwelt in Antike, Mittelalter und früher Neuzeit verstanden. Autonomie impliziert die Anerkennung des besonderen religiösen, rechtlichen, organisatorischen, sozialen und kulturellen Status der Juden durch die jeweilige Obrigkeit. In Mittelalter und früher Neuzeit wurde sie jüdischen Gemeinden seitens der Landes- und Schutzherrschaft gewährt, um im Gegenzug die Zahlung der verlangten Abgaben sicherzustellen. Der »heiligen« jüdischen Gemeinde (kehilla kedusha) galt Autonomie als erstrebenswert, da sie eine innere Organisation ermöglichte, die das Leben gemäß den religiösen Vorschriften (Halacha) gewährleistete ( Kahal). Die vormodernen autonomen, selbstverwalteten jüdischen Gemeinden, die als Territorialkorporationen nach außen ihre Interessen vertraten, begannen sich seit der Mitte des 18. Jahrhunderts unter dem Einfluss und Druck des spätabsolutistischen Zentralstaats sowie der Französischen Revolution und ihrer Folgen aufzulösen. Der Verlust vormoderner Formen jüdischer Autonomie entspricht in vielerlei Hinsicht der jüdischen Erfahrung der Herausforderungen der Moderne.
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