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Die als österreichisch-ungarischer Ausgleich bezeichnete staatsrechtliche Vereinbarung überführte 1867 das Kaisertum Österreich in die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn. In Reaktion auf die ungarischen nationalen Forderungen legte der Kompromiss fest, dass der ungarische Reichsteil fortan über eine eigene, dem Parlament verantwortliche Regierung verfügte und diese in der Regelung innerer Angelegenheiten selbständig war. Der Ausgleich markiert insofern ein Datum der Emanzipationsgeschichte der habsburgischen Juden, als mit ihm in beiden Teilen der Monarchie mittelbar oder direkt Bestimmungen über die staatsbürgerlichen Rechte einhergingen.
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